Kaufmännische Unternehmensberatung Joachim Klein

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Zu viel gezahltes Geld zurückholen!

  • 16 Dez 2022
  • Kaufmännische Unternehmensberatung Joachim Klein

Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid kann sich also lohnen. Von rund 3,8 Millionen eingelegten Einsprüchen im vergangenen Jahr korrigierte der Fiskus fast zwei Drittel zu Gunsten der Steuerzahler.

Aber nicht nur Fehler des Amtes lassen sich durch Einspruch ausmerzen. Auch wenn der Steuerzahler Belege vergessen oder nachträglich Sparchancen entdeckt hat, lohnt sich ein Veto. Auch in Verfahren, die in gleicher Sache bereits vor Gericht verhandelt werden, kann sich der Steuerpflichtige mit einem Einspruch einklinken. Betroffenen bringt die Gegenwehr schnell einige Hundert Euro Steuererstattung."