Für Unternehmer - Bewertung von Fremdwährungsverbindlichkeiten

  • 28 Jan 2022
  • Pfaff & Dittrich Steuerberater GbR (Rust)

| Eine Teilwertzuschreibung wegen voraussichtlich dauernder Werterhöhung von Verbindlichkeiten aus Fremdwährungsdarlehen ist zulässig, wenn sich die Währungsdaten zwischen dem Euro-Währungsraum und der Fremdwährung (hier dem Schweizer Franken) so fundamental ändern, wie dies zum Bilanzstichtag 31.12.2010 wegen der europäischen Staatsschuldenkrise der Fall war. So lautet eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs. |

 

Hintergrund: In der Steuerbilanz dürfen Verbindlichkeiten, die in einer anderen Währung als dem Euro zu erfüllen sind, nur dann mit einem höheren Wert als dem Wert im Zeitpunkt ihrer Begründung ausgewiesen werden, wenn die zum Bilanzstichtag aufgetretenen Wechselkursänderungen voraussichtlich dauerhaft sind. Bei langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeiten ist dies regelmäßig nicht der Fall, da hier angenommen werden kann, dass sich die Wertunterschiede bis zum Zeitpunkt der Darlehensrückzahlung wieder ausgleichen.

 

Quelle | BFH-Urteil vom 10.6.2021, Az. IV R 18/18, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 225541

 

Pfaff & Dittrich Steuerberater GbR (Rust)

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